Die Grafschaft UriDie Grafschaft ist in acht Landgemeinden, so genannte Talschaften, unterteilt. Bei Bügelen steht, hoch über dem Tal, die Feste der Grafen von Uri. Altdorf am See hat mit seinem Hafen für den Handel mit dem restlichen Zarorien eine große Bedeutung. Die anderen Orte sind Brunnen, Erstfeld, Schwyz und Silenen. Die Menschen dieser Gegend leben überwiegend von der Viehzucht. Im Sommer werden die Tiere, hauptsächlich Kühe und Schafe, auf den Almen im Gebirge gehalten. Des Winters stehen sie in Ställen in den Tälern. Der von den Sennern produzierte Käse erfreut sich in ganz Zarorien besonderer Beliebtheit und wird neuerdings auch in viele fremde Länder verschickt. Ein wenig haben die "Schwyzer Söldner" daran schuld. Da die Familien in Uri häufig sehr kinderreich sind und die hungrigen Mäuler nicht alle gestopft werden können, verdingen sich viele junge Leute als Söldner im Ausland. Mit ihrem Sold tragen sie zum Einkommen der Familien und der Gemeinden bei. Die Bezeichnung "Schwyzer Söldner" hat sich allgemein durchgesetzt, da die ersten Truppen, die im Ausland erschienen, aus dieser Gemeinde stammten. Die Bevölkerung ist sehr darauf bedacht, ihre alt hergebrachten Rechte und Freiheiten zu bewahren. Dazu gehörte immer, dass sie ihre Talschaften selbst verwalten und eigene Richter wählen. Nachdem Nagars Herrschaft beendet war, nahm der Sohn des alten Grafen von Uri die Stammburg seiner Familie bei Bügelen wieder in Besitz. Um seine Herrschaft über die Landgemeinden zu festigen, setzte er Vögte ein und beschnitt somit die Rechte der Bauern. Auch die Steuern wurden von ihm drastisch erhöht. Im Jahre 1202 fanden sich Vertreter der Dörfer zusammen und berieten ihr
gemeinsames Vorgehen. Im August dieses Jahres haben sie dann den Bundesbrief von Uri
beschlossen und zum Aufstand gegen den Grafen gerufen. Im 10. Mond des gleichen Jahres
ist eine Abordnung des Volkes vor den Fürsten von Zarorien getreten und hat schwere
Klage gegen den rechtmäßigen Grafen geführt. Der Fürst hat sodann
dem Grafen eine Frist von Jahr und Tag gesetzt die Dinge in seiner Heimat zu regeln. Ihm
wurde aufgetragen, dass er die Rechte des Volkes zu achten habe, die Steuerlast nicht
über den zehnt hinaus erhöhen dürfe und sich mit den Landgemeinden
gütlich einigen müsse.
Der Fürst gewährte sodann den Gemeinden Uris weitgehende Freiheiten und erkannte den Bundesbrief als Grundlage ihrer Gemeinschaft an. Die Gesandten Uris schworen darauf dem Fürsten Treue und Gefolgschaft. Darüber wurde eine Bulle geschrieben, die von den Gemeinden und dem Fürsten gesiegelt und anerkannt wurde. Darin ist niedergelegt, dass alle Dinge von wichtigem Belang in einer Versammlung des Volkes von Uri zu regeln seien, das im übrigen einem gewählten Rate die Verwaltung von Uri obliegt und dass einer der ihren den Stuhl des Grafen von Uri im Rate des Fürsten einnimmt. Ebenso ist darin geregelt, dass die Talschaften von Uri dafür Sorge tragen, dass die Straßen passierbar und Grenzen geschützt sind. Doch sind längst noch nicht alle Probleme in Uri gelöst.
Die Eidgenossen von Uri arbeiten mit dem zarorischen Fürsten zusammen, wenn er ihre Interessen angemessen berücksichtigte. Der Aufstand richtete sich also weder gegen das Zarorische Reich noch gegen das zarorische Volk, sondern gegen die einheimischen, adligen Herren! (den Grafen von Uri und seine Vögte) Die Gemeinden erkauften ihre Unabhängigkeit (Reichsfreiheit) mit dem Versprechen, den wirtschaftlich wichtigen freien Handel über die Gebirgspässe ohne Rücksicht auf machtpolitische Spielchen (wie sie das Grafengeschlecht so gerne trieb) zu gewährleisten und die äußeren Grenzen Uris zu verteidigen. |
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