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Gründungsurkunde des Dorfes Holzenau
Nun sei verkündet und besiegelt die Gründung des Dorfes Holzenau am oberen
Laufe der Holzen, in der Provinz Fandora, gelegen in Zarorien.
Am heutigen Tage, dem 12 Tage des fünften Monats im Jahre 1201 sind
zusammengekommen die künftigen Bewohner von Holzenau, um zu empfangen die Rechte
eines Dorfes aus den Händen seiner königliche Hoheit, Fürst Wilmar dem
III. von Zaro.
Fürderhin wird Holzenau geführt in der Liste der Städte, Dörfer
und Weiler. Seine Bewohner seien von Stund an Zarorier genannt. Sie erhalten hiermit
alle Rechte und Pflichten eines Bewohners dieser Landen. Diese Rechte seien von jetzt
an vererbbar auf alle Nachkommen dieser Stätten.
Es sei an dieser Stätten von nun an Rechtens, dass der von allen Einwohnern
gewählte Dorfvorsteher sei verantwortlich zu führen die Bücher, in denen
zu verzeichnen ist jede Geburt und jeder Tod, jedweder Ertrag zum Berechnen des Zehnten,
der abzuführen sei an jedem 1.ten Tage eines Quarters. Der ferner jeden Verstoß
gegen Recht und Gesetz des Landes Zarorien nach den bestehenden Regularien zur Anzeig
bringt und alles zur Ahndung der Straftat beitragen möge.
Dafür sei gewährt ihm außer dem Amte ein Salär von 1 Gold im
Jahre, sowie eine Tracht, auf das sein Amt sichtbar werde für jedermann. Ferner
sei er befreit von jedwedem weiteren Dienste für Herr und Land.
Auf das dies alles geschehen sei, unterzeichnen und besiegeln dies hier
Seine fürstliche Hoheit
Fürst Wilmar der III von Zaro
Der erste Dorfvorsteher zu Holzenau, Tharak Radnik
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Vom Tempel der Pfade zu Darfel, Pater Johannes Band
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