Gründungsurkunde
des Dorfes Holzenau

Nun sei verkündet und besiegelt die Gründung des Dorfes Holzenau am oberen Laufe der Holzen, in der Provinz Fandora, gelegen in Zarorien.
Am heutigen Tage, dem 12 Tage des fünften Monats im Jahre 1201 sind zusammengekommen die künftigen Bewohner von Holzenau, um zu empfangen die Rechte eines Dorfes aus den Händen seiner königliche Hoheit, Fürst Wilmar dem III. von Zaro.
Fürderhin wird Holzenau geführt in der Liste der Städte, Dörfer und Weiler. Seine Bewohner seien von Stund an Zarorier genannt. Sie erhalten hiermit alle Rechte und Pflichten eines Bewohners dieser Landen. Diese Rechte seien von jetzt an vererbbar auf alle Nachkommen dieser Stätten.
Es sei an dieser Stätten von nun an Rechtens, dass der von allen Einwohnern gewählte Dorfvorsteher sei verantwortlich zu führen die Bücher, in denen zu verzeichnen ist jede Geburt und jeder Tod, jedweder Ertrag zum Berechnen des Zehnten, der abzuführen sei an jedem 1.ten Tage eines Quarters. Der ferner jeden Verstoß gegen Recht und Gesetz des Landes Zarorien nach den bestehenden Regularien zur Anzeig bringt und alles zur Ahndung der Straftat beitragen möge.
Dafür sei gewährt ihm außer dem Amte ein Salär von 1 Gold im Jahre, sowie eine Tracht, auf das sein Amt sichtbar werde für jedermann. Ferner sei er befreit von jedwedem weiteren Dienste für Herr und Land.

Auf das dies alles geschehen sei, unterzeichnen und besiegeln dies hier

Seine fürstliche Hoheit
Fürst Wilmar der III von Zaro


Der erste Dorfvorsteher zu Holzenau,
Tharak Radnik
Vom Tempel der Pfade zu Darfel,
Pater Johannes Band